Ärzte

Die Asylbewerber haben die Möglichkeit, ortsansässige Ärzte und Zahnärzte in Leutkirch zu
konsultieren. Dort werden sie gegen akute oder lebensbedrohliche Krankheiten behandelt. Zum Teil sind
die in Deutschland üblichen Vorsorgeuntersuchungen ebenfalls möglich. Hierzu benötigen sie vom
Landratsamt einen Behandlungsschein.


Eine Behandlung ungefährlicher, chronischer Erkrankungen, länger zurückliegender Verletzungen
oder nicht unbedingt zeitnah erforderlicher Zahnbehandlungen ist allerdings erst nach Anerkennung
ihres Asylantrags bzw. Eintritt in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse möglich oder mittels
Zustimmung durch das Landratsamt.

Zuletzt aktualisiert am 26.02.2016 von iamadmin.

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